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Tipps & Tricks: Entschädigungen bei Inernet-Störungen

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Was viele nicht wissen:
Fällt das Internet länger als zwei Tage aus, habt ihr Anrecht auf Entschädigung:

Quelle: www.verbraucherzentrale.de

Entschädigungen bei Störungen

Wenn die Internetgeschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig gestört ist, können Sie Geld zurückfordern. Liegt eine solche Leistungsstörung vor, so haben Sie das Recht auf eine schnelle Beseitigung. Wenn die Beseitigung länger als einen Kalendertag dauern sollte, dann muss Sie der Anbieter darüber informieren.

Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung steht Ihnen bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses sogar eine Entschädigung zu:

für den 3. und 4. Tag 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro)
ab dem 5. Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro)
Auch kommt es immer wieder vor, dass Techniker nicht oder nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen Ihnen 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro).

Mehr Informationen gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es ein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht, wenn eure Internet-Geschwindigkeit dauerhaft nicht der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit entspricht.
Das Messverfahren ist ziemlich aufwändig, kann sich aber lohnen- laut Verbraucherzentrale sind die Beiträge bis zu 30,-€ zu hoch.

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